Allgemeine Geschäftsbedingungen
PrismaPlus GmbH | Unterm Ringelberg 1 | 99189 Elxleben
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(Stand 13.10.2015)
I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
grundsätzlich für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der
Firma PrismaPlus GmbH, Unterm Ringelberg 1, 99189 Elxleben
(nachfolgend auch Verkäufer genannt),sofern sie nicht
ausdrücklich und schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen
werden. Bestellungen nehmen wir ausschließlich zu diesen
Bedingungen entgegen. Von unseren Verkaufs- und
Lieferbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
AGB’s des Käufers erkennen wir nicht an.
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner
(nachfolgend auch Käufer genannt).
II. Angebote
Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung durch
eine Auftragsbestätigung schriftlich annimmt.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte
vor.
III. Preise, Transportversicherung, Versendung, Verpackung und Verpackungskosten
Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, in Euro, freibleibend frei
Haus, einschließlich Verpackungs- und Versandkosten ab einem
Mindestbestellwert in Höhe von 200 Euro netto.
Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Verpackung. Für Termin- oder
Eillieferungen behalten wir uns eine Weiterberechnung vor.
IV. Zahlung
Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist
Zu den vereinbarten Zahlungskonditionen nur direkt an den Verkäufer
zu leisten. Alle Zahlungen werden in EURO getätigt ohne Rücksicht
auf eventuelle Währungsschwankungen.
Zahlungsrückstände sind ungeachtet eines Verschuldens des
Bestellers mit den gesetzlich geregelten Verzugszinsen zu
verzinsen. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte
auf Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Bei Verzug
behält sich der Verkäufer vor, Mahngebühren zu berechnen.
Wechsel (auch Kundenwechsel), Schecks und Zessionen
werden nur zum Zwecke der Sicherheit lediglich erfüllungshalber
angenommen. Diskont, Wechselspesen, und ähnliche Abgaben
sind vom Besteller auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.
Werden nach Vertragsschluss besondere Umstände bekannt,
die begründeten Anlass zu erheblichen Zweifeln an der
Kreditwürdigkeit des Käufers geben, sind wir unter Berücksichtigung
des realisierbaren Wertes etwaiger bereits zur Sicherheit
abgetretener Forderung oder erhaltenem Sicherungseigentum berechtigt,
die weitere Auftragsbearbeitung und Lieferung von
der Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig
zu machen. Unterbleibt die Sicherheitsleistung innerhalb der
gesetzten Frist von 30 Tagen oder gerät der Besteller mit einer
Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche
offene - auch gestundete - Forderungen gegen den
Besteller sofort fällig zu stellen. Soweit wir Schecks oder Wechsel
entgegengenommen haben, die noch nicht fällig sind, können
wir in derartigen Fällen sofortige Zahlung gegen Rückgabe
der Wechsel oder Schecks verlangen.
Gegen unsere Forderungen darf der Käufer nur mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen
aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts.
Die Zurückbehaltung wegen einer Mängelrüge ist unter
diesen Voraussetzungen nur in einem angemessenen Verhältnis
zu dem aufgetretenen Mangel zulässig.
Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten
fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen
Zinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge:
Kosten, Zinsen, Forderung.
V. Lieferung, Verzollung, Gefahrübergang
Wenn nicht anders vereinbart, wählen wir die geeignete
Versandart und versichern die Sendung zum Rechnungswert
von Haus zu Haus.
Die Gefahr für Verschwinden, Verlust oder Beschädigung der
Ware geht mit deren Absendung ab Werk oder im Falle der
Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen
über.
VI. Verzug, Lieferzeit, Rücktritt
Es gelten nur die von uns bestätigten Lieferfristen. Ohne ausdrückliche,
anderweitige, schriftliche Abrede gelten die Lieferfristen
nicht als Fixgeschäfte.
Die bestätigten Lieferfristen sind nur verbindlich, soweit der Besteller
seinen vertraglichen Mitwirkungs- und sonstigen Pflichten
rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommt.
Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden
Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Formalitäten
sowie vor Leistung der vereinbarten Vorauszahlungen.
Eine Lieferfrist ist gewährt, wenn die Ware von dem Verkäufer
an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert
wurde oder in den Fällen, in denen die Ware vertragsgemäß
nicht versandt werden soll, dem Käufer eine Anzeige
über unsere Lieferbereitschaft vor Ablauf der Frist zugegangen ist.
Verzögert sich die Lieferung durch vom Verkäufer nicht zu vertretende
Umstände, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer
der Behinderung. Dies gilt insbesondere für vom Verkäufer oder
dessen Lieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen, z.B.
durch Streik, Aussperrung oder unverschuldete behördliche
Eingriffe sowie höhere Gewalt. Verzögert sich ein verbindlicher
Liefertermin durch eine solche Behinderung um mehr als drei
Monate und ist nicht absehbar, dass die Lieferschwierigkeit bis
zum Ablauf weiterer vier Wochen endet, sind beide Parteien
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sonderanfertigungen
müssen vom Käufer auf jeden Fall angenommen werden.
Der Käufer hat uns im Falle des Verzugs der Lieferung schriftlich
eine angemessene Nacfrist von mindestens vier Wochen zu setzen.
Befindet sich der Käufer mit einer wesentlichen Verpflichtung
aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt,
die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern.
VII. Abnahme / Rücksendung
Der Käufer trägt die durch eine verspätete Abnahme entstandenen
Kosten für Schutzmaßnahmen, Versicherung, Lagerung,
etc.
Der Verkäufer darf dem Käufer schriftlich eine angemessene
Frist zur Abnahme setzen, falls dieser zur Lieferzeit die Ware
nicht abnimmt. Das Recht des Verkäufers, den Kaufpreis zu
verlangen, bleibt unberührt. Nach Fristablauf kann der Verkäufer
den Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise
aufheben und Schadensersatz verlangen.
Eine Rücksendung ist generell ausgeschlossen, wenn es sich
um Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen, geöffneten,
verschmutzten bzw. veränderten Verpackungen oder
gebrauchten Produkten handelt. Der Verkäufer behält sich das
Recht vor, bei nicht akzeptablem Zustand die Rücknahme zu
verweigern.
In allen anderen Fällen behält sich der Verkäufer eine Berechnung einer
Bearbeitungsgebühr
In Höhevon 25 % des Warenwertes, mindestens jedoch 50 Euro, vor.
Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers und kann nur
innerhalb von 14 Tagen erfolgen.PrismaPlus GmbH | Unterm Ringelberg 1 | 99189 Elxleben
VIII. Garantie, Mangelansprüche, Haftung
Als Garantie gelten die nach dem EU Medizinproduktgesetz von
uns in der Gebrauchsanweisung oder dem Beipackzettel
festgeschriebenen Fristen und Richtlinien.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige
Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen und
auf der Empfangsquittung zu vermerken. Er hat dabei
nach den anerkannten Regeln der Technik vorzugehen. Mangel
kann nur innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware
bzw. nachdem der Mangel hätte festgestellt werden müssen,
schriftlich geltend gemacht werden. Der Käufer hat nach Absprache
mit dem Verkäufer für die Sicherstellung sämtlicher Beweise
zu sorgen.
Der Käufer obliegt dem Nachweis der pfleglichen Behandlung
sowie ordnungsgemäßen und trockenen Lagerung der Ware
gemäß EU Medizinproduktgesetz.
Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so darf der Verkäufer auch bei
wesentlichen Mängeln der Vertragswidrigkeit zunächst zweimal nach seiner
Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb
von 8 Wochen nach Aufforderung durch den Käufer beheben.
Schlägt auch die zweite die Mängelbeseitigung fehl, so ist der Käufer nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung
(entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Instruktionen
des Verkäufers über die weitere Verarbeitung oder Anwendung der
Vertragsprodukte sind vom Käufer einzuhalten, ansonsten werden
Mängelansprüche nicht anerkannt.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ab Gefahrübergang
zwölf (12) Monate.
Wir haften keinesfalls für Mängel oder Schäden, die ab unserem
Hause durch Transport und nachfolgende Lagerung, unsachgemäße
Behandlung, falsche Anwendung oder andere die
Garantie verändernde Eingriffe in den gelieferten Gegenstand
oder durch Abnutzung entstehen können.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
der Verkäufer aber nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise
vorhersehbaren Schaden. Der Verkäufer haftet jedoch in
jedem Falle für grobe Fahrlässigkeit und für besonders über-
nommene Garantien, bei Arglist, bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit oder wenn nach deutschem oder ausländischem
Produkthaftungsgesetz für Körperschäden oder Sachschäden an privat
genutzten Gegenständen gehaftet wird. Schadenersatzansprüche des
Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
IX. Pläne, Geheimhaltung, Verkaufsunterlagen
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei einer Bestellung von
Sonderanfertigungen fremde Schutzrechte durch den
Käufer verletzt werden, aber auch nicht, ob die vorgeschriebene
Ausführung zu haftungsrechtlichen Schäden führen kann. Die
Verantwortung und die Haftpflicht hierfür liegen allein beim Käufer, und
wir lehnen insofern eine Produkthaftpflicht ab.
Alle Rechte an vom Verkäufer gefertigten Vorrichtungen, Zeichnungen,
Entwürfen und Plänen, insbesondere Patent-, Urheberund Erfinderrechte,
stehen ausschließlich diesem zu. Sämtliche
zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd verbindlich.
Die Vertragsparteien vereinbaren, alle wirtschaftlichen und
technischen Details ihrer gegenseitigen Geschäftsverbindung
geheim zu halten, so lange diese nicht offenkundig geworden
sind. Dies gilt auch für die in IX. Nr. 1 genannten Dinge, die ohne
Autorisierung nicht kopiert oder dritten Parteien offen gelegt oder
sonst zugänglich gemacht werden dürfen.
X. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von
der Firma PrismaPlus GmbH. Eine Veräußerung,
Sicherungsübereignung oder Verfügung zugunsten Dritter ist vor
vollständiger Bezahlung nicht zulässig. Bei einer Pfändung ist
der Käufer verpflichtet, auf die Eigentumsrechte von PrismaPlus GmbH
unter Vorlage der Rechnung hinzuweisen und
uns in diesem Falle unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
XI. Sonstiges
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich,
anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich
zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese
Lücke ausfüllt.
