Allgemeine  Geschäftsbedingungen 

PrismaPlus GmbH | Unterm Ringelberg 1 | 99189 Elxleben

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

(Stand 13.10.2015)

 

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten

grundsätzlich für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der

Firma PrismaPlus GmbH, Unterm Ringelberg 1, 99189 Elxleben

(nachfolgend auch Verkäufer genannt),sofern sie nicht

ausdrücklich und schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen

werden. Bestellungen nehmen wir ausschließlich zu diesen

Bedingungen entgegen. Von unseren Verkaufs- und

Lieferbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende

AGB’s des Käufers erkennen wir nicht an.

Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten

auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner

(nachfolgend auch Käufer genannt).

 

II. Angebote

Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt

erst dann zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung durch

eine Auftragsbestätigung schriftlich annimmt.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen

Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte

vor.

 

III. Preise, Transportversicherung, Versendung, Verpackung und Verpackungskosten

 

Alle Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, in Euro, freibleibend frei

Haus, einschließlich Verpackungs- und Versandkosten ab einem

Mindestbestellwert in Höhe von 200 Euro netto.

Der Käufer übernimmt die Entsorgung der Verpackung. Für Termin- oder

Eillieferungen behalten wir uns eine Weiterberechnung vor.

 

IV. Zahlung

Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist

Zu den vereinbarten Zahlungskonditionen nur direkt an den Verkäufer

zu leisten. Alle Zahlungen werden in EURO getätigt ohne Rücksicht

auf eventuelle Währungsschwankungen.

Zahlungsrückstände sind ungeachtet eines Verschuldens des

Bestellers mit den gesetzlich geregelten Verzugszinsen zu

verzinsen. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte

auf Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Bei Verzug

behält sich der Verkäufer vor, Mahngebühren zu berechnen.

Wechsel (auch Kundenwechsel), Schecks und Zessionen

werden nur zum Zwecke der Sicherheit lediglich erfüllungshalber

angenommen. Diskont, Wechselspesen, und ähnliche Abgaben

sind vom Besteller auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.

Werden nach Vertragsschluss besondere Umstände bekannt,

die begründeten Anlass zu erheblichen Zweifeln an der

Kreditwürdigkeit des Käufers geben, sind wir unter Berücksichtigung

des realisierbaren Wertes etwaiger bereits zur Sicherheit

abgetretener Forderung oder erhaltenem Sicherungseigentum berechtigt,

die weitere Auftragsbearbeitung und Lieferung von

der Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig

zu machen. Unterbleibt die Sicherheitsleistung innerhalb der

gesetzten Frist von 30 Tagen oder gerät der Besteller mit einer

Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche

offene - auch gestundete - Forderungen gegen den

Besteller sofort fällig zu stellen. Soweit wir Schecks oder Wechsel

entgegengenommen haben, die noch nicht fällig sind, können

wir in derartigen Fällen sofortige Zahlung gegen Rückgabe

der Wechsel oder Schecks verlangen.

Gegen unsere Forderungen darf der Käufer nur mit rechtskräftig

festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen

aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung

eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts.

Die Zurückbehaltung wegen einer Mängelrüge ist unter

diesen Voraussetzungen nur in einem angemessenen Verhältnis

zu dem aufgetretenen Mangel zulässig.

Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten

fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen

Zinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge:

Kosten, Zinsen, Forderung.

 

V. Lieferung, Verzollung, Gefahrübergang

Wenn nicht anders vereinbart, wählen wir die geeignete

Versandart und versichern die Sendung zum Rechnungswert

von Haus zu Haus.

Die Gefahr für Verschwinden, Verlust oder Beschädigung der

Ware geht mit deren Absendung ab Werk oder im Falle der

Abholung durch den Käufer mit deren Bereitstellung auf diesen

über.

 

VI. Verzug, Lieferzeit, Rücktritt

Es gelten nur die von uns bestätigten Lieferfristen. Ohne ausdrückliche,

anderweitige, schriftliche Abrede gelten die Lieferfristen

nicht als Fixgeschäfte.

Die bestätigten Lieferfristen sind nur verbindlich, soweit der Besteller

seinen vertraglichen Mitwirkungs- und sonstigen Pflichten

rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommt.

Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung,

jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden

Unterlagen, Lizenzen, Genehmigungen und sonstigen Formalitäten

sowie vor Leistung der vereinbarten Vorauszahlungen.

Eine Lieferfrist ist gewährt, wenn die Ware von dem Verkäufer

an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert

wurde oder in den Fällen, in denen die Ware vertragsgemäß

nicht versandt werden soll, dem Käufer eine Anzeige

über unsere Lieferbereitschaft vor Ablauf der Frist zugegangen ist.

Verzögert sich die Lieferung durch vom Verkäufer nicht zu vertretende

Umstände, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer

der Behinderung. Dies gilt insbesondere für vom Verkäufer oder

dessen Lieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen, z.B.

durch Streik, Aussperrung oder unverschuldete behördliche

Eingriffe sowie höhere Gewalt. Verzögert sich ein verbindlicher

Liefertermin durch eine solche Behinderung um mehr als drei

Monate und ist nicht absehbar, dass die Lieferschwierigkeit bis

zum Ablauf weiterer vier Wochen endet, sind beide Parteien

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sonderanfertigungen

müssen vom Käufer auf jeden Fall angenommen werden.

Der Käufer hat uns im Falle des Verzugs der Lieferung schriftlich

eine angemessene Nacfrist von mindestens vier Wochen zu setzen.

Befindet sich der Käufer mit einer wesentlichen Verpflichtung

aus dem Vertragsverhältnis in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt,

die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges zu verlängern.

 

VII. Abnahme / Rücksendung

Der Käufer trägt die durch eine verspätete Abnahme entstandenen

Kosten für Schutzmaßnahmen, Versicherung, Lagerung,

etc.

Der Verkäufer darf dem Käufer schriftlich eine angemessene

Frist zur Abnahme setzen, falls dieser zur Lieferzeit die Ware

nicht abnimmt. Das Recht des Verkäufers, den Kaufpreis zu

verlangen, bleibt unberührt. Nach Fristablauf kann der Verkäufer

den Vertrag durch schriftliche Erklärung ganz oder teilweise

aufheben und Schadensersatz verlangen.

Eine Rücksendung ist generell ausgeschlossen, wenn es sich

um Sonderbestellungen bzw. Sonderanfertigungen, geöffneten,

verschmutzten bzw. veränderten Verpackungen oder

gebrauchten Produkten handelt. Der Verkäufer behält sich das

Recht vor, bei nicht akzeptablem Zustand die Rücknahme zu

verweigern.

In allen anderen Fällen behält sich der Verkäufer eine Berechnung einer

Bearbeitungsgebühr

In Höhevon 25 % des Warenwertes, mindestens jedoch 50 Euro, vor.

Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Käufers und kann nur

innerhalb von 14 Tagen erfolgen.PrismaPlus GmbH | Unterm Ringelberg 1 | 99189 Elxleben

 

VIII. Garantie, Mangelansprüche, Haftung

Als Garantie gelten die nach dem EU Medizinproduktgesetz von

uns in der Gebrauchsanweisung oder dem Beipackzettel

festgeschriebenen Fristen und Richtlinien.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige

Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen und

auf der Empfangsquittung zu vermerken. Er hat dabei

nach den anerkannten Regeln der Technik vorzugehen. Mangel

kann nur innerhalb von einer Woche nach Empfang der Ware

bzw. nachdem der Mangel hätte festgestellt werden müssen,

schriftlich geltend gemacht werden. Der Käufer hat nach Absprache

mit dem Verkäufer für die Sicherstellung sämtlicher Beweise

zu sorgen.

Der Käufer obliegt dem Nachweis der pfleglichen Behandlung

sowie ordnungsgemäßen und trockenen Lagerung der Ware

gemäß EU Medizinproduktgesetz.

Ist die Ware nicht vertragsgemäß, so darf der Verkäufer auch bei

wesentlichen Mängeln der Vertragswidrigkeit zunächst zweimal nach seiner

Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb

von 8 Wochen nach Aufforderung durch den Käufer beheben.

Schlägt auch die zweite die Mängelbeseitigung fehl, so ist der Käufer nach

seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung

(entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. Instruktionen

des Verkäufers über die weitere Verarbeitung oder Anwendung der

Vertragsprodukte sind vom Käufer einzuhalten, ansonsten werden

Mängelansprüche nicht anerkannt.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ab Gefahrübergang

zwölf (12) Monate.

Wir haften keinesfalls für Mängel oder Schäden, die ab unserem

Hause durch Transport und nachfolgende Lagerung, unsachgemäße

Behandlung, falsche Anwendung oder andere die

Garantie verändernde Eingriffe in den gelieferten Gegenstand

oder durch Abnutzung entstehen können.

Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet

der Verkäufer aber nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise

vorhersehbaren Schaden. Der Verkäufer haftet jedoch in

jedem Falle für grobe Fahrlässigkeit und für besonders über-

nommene Garantien, bei Arglist, bei schuldhafter Verletzung von Leben,

Körper und Gesundheit oder wenn nach deutschem oder ausländischem

Produkthaftungsgesetz für Körperschäden oder Sachschäden an privat

genutzten Gegenständen gehaftet wird. Schadenersatzansprüche des

Käufers, gleich aus welchem

Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten

aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind

ausgeschlossen.

 

IX. Pläne, Geheimhaltung, Verkaufsunterlagen

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob bei einer Bestellung von

Sonderanfertigungen fremde Schutzrechte durch den

Käufer verletzt werden, aber auch nicht, ob die vorgeschriebene

Ausführung zu haftungsrechtlichen Schäden führen kann. Die

Verantwortung und die Haftpflicht hierfür liegen allein beim Käufer, und

wir lehnen insofern eine Produkthaftpflicht ab.

Alle Rechte an vom Verkäufer gefertigten Vorrichtungen, Zeichnungen,

Entwürfen und Plänen, insbesondere Patent-, Urheberund Erfinderrechte,

stehen ausschließlich diesem zu. Sämtliche

zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd verbindlich.

Die Vertragsparteien vereinbaren, alle wirtschaftlichen und

technischen Details ihrer gegenseitigen Geschäftsverbindung

geheim zu halten, so lange diese nicht offenkundig geworden

sind. Dies gilt auch für die in IX. Nr. 1 genannten Dinge, die ohne

Autorisierung nicht kopiert oder dritten Parteien offen gelegt oder

sonst zugänglich gemacht werden dürfen.

 

X. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von

der Firma PrismaPlus GmbH. Eine Veräußerung,

Sicherungsübereignung oder Verfügung zugunsten Dritter ist vor

vollständiger Bezahlung nicht zulässig. Bei einer Pfändung ist

der Käufer verpflichtet, auf die Eigentumsrechte von PrismaPlus GmbH

unter Vorlage der Rechnung hinzuweisen und

uns in diesem Falle unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

XI. Sonstiges

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten

aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich

aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung

dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag

schriftlich niedergelegt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam

sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen

hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich,

anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich

zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck

der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese

Lücke ausfüllt.

 

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